|
Seit 1. Jänner 2006 bietet das Bundesministerium für Inneres durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, unter der Internet-Adresse http://zvr.bmi.gv.at gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu einem bestimmten Verein durchzuführen – sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht.
|
|