Seuchenvorsorgeabgabe

Aufschließungsabgabe

 

Bade- und Tenniskarten

 

Essen auf Rädern

 

Festschriften

 

Grundsteuer

 

Hundeabgabe

 

Kanalbenützung

 

Kanaleinmündung

 

Kindergarten

 

Kulturpavillon

 

Müllgebühren

 

Musikschule

 

Seuchenvorsorgeabgabe

 

Wasseranschluss

 

Wasserbezug

 

Wasserzähler

 


 


Die Seuchenvorsorgeabgabe wird zwar von der Gemeinde vorgeschrieben ist aber mit Verordnung vom Amt der NÖ Landesregierung festgesetzt worden. Es ist nur Aufgabe der Gemeinde die Gebühr einzuheben und abzüglich eines 5 % Kostenersatz an die Landesregierung anzuweisen.

Behältervolumen:
Tonnage der Restmülltonne x Anzahl der Entleerungen im Jahr
bis 3.500 Liter 12,00 jährlich
weitere 1.000 Liter 3,50 jährlich


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