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Hundeabgabe

Die jährliche Hundeabgabe beträgt € 22,00 und ist bei der Erstanmeldung bar zu entrichten und wird für die Folgejahre mittels Erlagschein (Anfang Februar) vorgeschrieben.

Die Zahlung der Hundeabgabe für das laufende Jahr entfällt nur wenn:

der Hund vor dem Fälligkeitstag (15.02. j.d. Jahres) verstirbt und die schriftliche Abmeldung durchgeführt wurde,der Hund sein drittes Lebensmonat nach dem 30.11. vollendet.

Bei Erwerb oder Zuzug unter dem Jahr ist die Hundeabgabe in der vollen Höhe zu entrichten.



Die Hundemarke wird bei der Erstanmeldung bzw. bei Verlust der alten Marke gegen den Selbstkostenpreis von € 1,50 ausgefolgt.



Bei Umzug, Abgabe des Hundes an Dritte oder Tod des Hundes, ist die Hundemarke am Gemeindeamt abzugeben und die schriftliche Abmeldung durchzuführen. Ohne schriftliche Abmeldung besteht die Abgabenpflicht weiter!!

Es besteht entweder Leinen- oder Maulkorbpflicht!

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