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Musikschule

Die Tarife gelten für Schüler, die in den Gemeinden Sieghartskirchen, Judenau-Baumgarten, Königstetten und Michelhausen ihren Hauptwohnsitz haben.

Ab September 2007 gelten folgende Tarife:

Die Musikschule unterliegt nicht der Umsatzsteuer!

Tarife für Schüler:

Tarifbezeichnung . Monatstarif Erm. 10 % Erm. 20 %
25 Minuten Schüler € 30,00 € 27,00 € 24,00
40 Minuten Schüler € 40,00 € 36,00 €32,00
50 Minuten Schüler € 50,00 € 45,00 € 40,00
Gruppe 3 Schüler (50 min.) € 25,00 € 22,50 € 20,00

Tarife für Erwachsene:

Tarifbezeichnung . Monatstarif Erm. 10 % Erm. 20 %
25 Minuten Erwachsene € 38,00 € 34,20 € 30,40
40 Minuten Erwachsene € 50,00 € 45,00 € 40,00
50 Minuten Erwachsene € 65,00 € 58,50 € 52,00

Tarife für Mitglieder des MVS:

Tarifbezeichnung Monatstarif Erm. 10 % Erm. 20 %
25 Minuten Blasmusik € 24,00 - -
40 Minuten Blasmusik € 30,00 - -
50 Minuten Blasmusik € 35,00 - -
Gruppe 3 Personen Blasmusik € 20,00 - -

Elementare Kurse:

Tarifbezeichnung Monatstarif Erm. 10 % Erm. 20 %
Musikalische Früherziehung (60 Minuten) € 23,00 € 20,70 € 18,40
Musikgarten (60 Minuten) € 23,00 € 20,70 € 18,40
Musikgarten (50 Minuten) € 20,00 - -

sonstige Tarife

Tarifbezeichnung Monatstarif Erm. 10 % Erm. 20 %
Ensemble ohne Hauptfach € 20,00 - -
Chor (ab einem Hauptfach gratis) € 13,00 - -

Tarife für auswärtige Schüler und Erwachsene:

Tarifbezeichnung Monatstarif Erm. 10 % Erm. 20 %
25 Minuten (Halbe UE) € 55,00 - -
40 Minuten (0,8 UE) € 70,00 - -
50 Minuten (Ganze UE) € 90,00 - -
Gruppe 3 Schüler (50 min.) € 40,00 - -

Tarifbezeichnung Jahresbetrag
Verwaltungsgebühr (einmal pro Schuljahr und Schüler, max. 14 € pro Familie) € 7,00

Ermäßigungen:

10 % Ermäßigung für ein zweites Familienmitglied,
20 % Ermäßigung für für ein drittes und jedes weitere Familienmitglied, das die Musikschule besucht.

10 % Ermäßigung für das 2. Hautfach,
20 % Ermäßigung für das 3. und jedes weitere Hauptfach, welches an der Musikschule belegt wird.

Als Ermäßigungsbasis dient der jeweils höchste Tarif.

Die Tarife für Mitglieder des Musikvereines sind durch einen Zuschuss der Gemeinde und des Musikvereines bereits verbilligt und werden nicht zusätzlich ermäßigt!

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