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Für die Bereitstellung des Wasserzählers u. die Kosten, welche alle fünf Jahre für die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Zählers anfallen, wird die Wasserzählerbereitstellungsgebühr vierteljährlich vorgeschrieben.
Einheitssatz:
für 3 m³/h € 60,00 (exkl.)
für 7 m³/h € 140,00 (exkl.)
für 20 m³/h € 400,00 (exkl.)
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