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Erläuterungen:
In der Praxis bedeutet der § 18 Abs. 3, dass je älter die Kinder sind desto mehr sind diese zu berücksichtigten. Das heißt auch, 3jährige sind jüngeren Kindern zu bevorzugen.
Mit der Gesetzesnovelle ab 01.09.2008 wurden die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kindern mit 2,5 Jahren etwas gelockert. Durften früher nur 3 Kinder gleichzeitig in einer Gruppe sein, dürfen nun bis 4 Kinder (Gesamtgruppenanzahl max. 20 Kinder) oder bis 5 Kindern (mit max. 19 Kindern in der Gruppe) aufgenommen werden.
Es besteht nun auch die Möglichkeit, alle 2,5jährigen Kinder in einer Kleinkindergruppe aufzunehmen. Dazu bedarf es gleichzeitig mind. 12 Kinder, mind. 6 Kinder davon jünger als 3 Jahre. Insgesamt dürfen in solchen Gruppen max. 16 Kinder aufgenommen werden.
Für die Kindergartenjahre 2008/2009 und 2009/2010 fördert das Land NÖ auch den Neubau von Kindergartengruppen, wenn alle vorhandenen Gruppen zur Gänze ausgelastet sind und mind. 12 Kinder auf einer Warteliste stehen.
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