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Verrechnung

Es werden grundsätzlich dieselben Beiträge wie September bis Juni verrechnet:

Eltern- und Getränkebeitrag
Menü (bei Konsum)


Der Fahrtkostenbeitrag für den Autobus (Kindergarten Abstetten) wird nicht verrechnet, da auch der Bus nicht fährt.

Die Nachmittagsbetreuung wird nicht auf 4 Wochen berechnet, sondern nur auf die tatsächlich geöffneten 3 Wochen.

Gehe zu: §22 Abs.2-4