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Die Gemeinde ist Kindegartenerhalter und zuständig für die
| * Aufnahme Ihres Kindes | * Ansuchen um Integration |
| * Einstellung der Kindergartenhelferinnen und Stützkräfte | * Errichtung, Einrichtung und Ausstattung des Kindergartens |
| * Festsetzung der Öffnungszeiten, die sich nach dem Bedarf der Eltern richten | * Festsetzung und Einhebung aller Kostenbeiträge |